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Not-Pässe für tschechische Staatsbürger |
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Tschechische Staatsbürger, denen ihr Reisepass durch Raub oder Verlust abhanden gekommen ist, können bei uns einen Ersatzpass beantragen, der in kürzester Zeit ausgestellt wird. Dieser Pass ist in der Regel nur für die Rückreise in die ČR innerhalb von 10 Tagen gültig. | Damit wir einen Ersatzpass ausstellen können, benötigen wir | | ◊ | alle Personalien | | ◊ | Angaben über die Geburtsnummer des Antragstellers, Geburtsort und Wohnort | | ◊ | allfällige Angaben über die Personalien der Eltern oder gesetzlichen Vertreter | | ◊ | andere Unterlagen (falls vorhanden) welche die Identität des Antragsstellers beweisen | | ◊ | vollständig ausgefülltes Antragsformular | | ◊ | 2 Passfotos | | ◊ | Polizeiprotokoll |
Nach erfolgter Überprüfung und nach Erhalt der Erlaubnis kann ein Ersatzpass ausgestellt und dem Empfänger übergeben werden. Kann der Antragssteller seinen Personalausweis vorzeigen, wird ein Not-Pass sofort ausgestellt. Beachten Sie bitte, dass Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses für tschechische Staatsangehörige ausschliesslich in der Botschaft in Bern bearbeitet werden. GEBÜHREN Für das Austellen des Not-Passes werden Gebühren in Höhe von CHF 24.00 / KC 400 erhoben.
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